Auch wenn Sie Opfer von Gewalttaten geworden sind, vertrete ich Sie gerne anwaltlich. Als Opfer von Gewalttaten bestehen für Sie vielfältige Ansprüche und zwar vermögensrechtlicher und nicht vermögensrechtlicher Natur, die es durchzusetzen gilt. Daneben bestehen häufig auch noch Ansprüche des Opfers gegen den Staat, die parallel dazu geltend gemacht werden können. Ich  nehme mir gerne für Sie Zeit, auch wenn die psychische Situation von Opfern von Gewalttaten meist recht schwierig ist und die Bearbeitung derartiger Mandate häufig einen hohen Zeitaufwand erfordert. Auch Ansprüche nach dem sog. Gewaltschutzgesetz setze ich gerne für Sie durch, wobei hier auch der strafrechtliche Aspekt gegen den Schädiger in den Vordergrund gestellt wird.

 

Rechtliche Beratung bei Körperverletzung in Nürnberg

 

In Nürnberg steht Rechtsanwalt Sven Markuske Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, wenn es um die rechtliche Beratung bei Körperverletzung geht. Opfer von Gewalttaten haben oft Anspruch auf vielfältige Entschädigungen. Diese reichen von vermögensrechtlichen über nicht vermögensrechtliche Ansprüche bis hin zu Ansprüchen gegen den Staat, die parallel geltend gemacht werden können.

 

Umfassende Unterstützung für Opfer

Als erfahrener Anwalt für Körperverletzung setze ich mich dafür ein, dass Ihre Ansprüche umfänglich durchgesetzt werden. Eine fundierte Beratung hilft Ihnen, sich in der komplexen Rechtslage zurechtzufinden und Ihre Rechte wirkungsvoll zu vertreten. Durch die individuelle Betreuung wird gewährleistet, dass alle relevanten Ansprüche sorgfältig geprüft und geltend gemacht werden.

 

Ansprüche nach dem Gewaltschutzgesetz

Neben zivilrechtlichen Ansprüchen stehen auch die Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes im Fokus. Dieses Gesetz ermöglicht es, strafrechtliche Schritte gegen den Schädiger einzuleiten, um Sie bestmöglich zu schützen und Ihre Rechte zu wahren. Ich nehme mir die Zeit, um eine maßgeschneiderte Strategie zu entwickeln, die sowohl zivil- als auch strafrechtliche Aspekte berücksichtigt.

 

Individuelle Beratung und persönliche Betreuung

Die Beratung bei Körperverletzung erfordert nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch Empathie und Verständnis für Ihre persönliche Situation. Ich lege großen Wert darauf, mir für jeden Mandanten ausreichend Zeit zu nehmen, um die bestmögliche Beratung zu gewährleisten. Diese persönliche Betreuung schafft Vertrauen und Transparenz, sodass Sie sich jederzeit sicher und gut aufgehoben fühlen.

 

Ihr Weg zu Gerechtigkeit

Ich unterstütze Sie, die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen. Sei es durch direkte Verhandlungen oder mittels gerichtlicher Verfahren - ich stehe Ihnen jederzeit zur Seite. Sein Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und dafür zu sorgen, dass die Folgen der Körperverletzung angemessen kompensiert werden.

 

 

Wenn Sie in Nürnberg eine rechtliche Beratung bei Körperverletzung benötigen, zögern Sie nicht, Rechtsanwalt Sven Markuske zu kontaktieren. Vertrauen Sie auf meine Expertise und Engagement, um Ihre rechtlichen Anliegen umfassend zu klären. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch.